Satzung der Initiative des Studiengangs Medizinische Informatik an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Hochschule Heilbronn
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Initiative trägt den Namen „Initiative Medizinische Informatik“
2. Die Initiative ist eine autonome Studierendenschaft
3. Sitz der Initiative ist Heilbronn
4. Geschäftsperiode ist jeweils ein Semester
2 Zweck
Die Initiative Medizinische Informatik vertritt die mehrheitlichen Interessen der Studierenden des Studiengangs Medizinische Informatik der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Hochschule Heilbronn.
3 Logo
1. Das Logo der Initiative Medizinische Informatik darf zur Repräsentation der Initiative und ihrer Organe öffentlich verwendet werden.
2. Die Bildrechte liegen bei der Initiative und werden durch die Initiativensprecher durchgesetzt.
3. Hintergrundfarbe und Schriftfarbe dürfen zu Anpassungszwecken vertauscht werden. Der Text darf mit „imi“ abgekürzt werden.
4. Ein anderes Logo als dieses darf nicht verwendet werden.
4 Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder der Initiative Medizinische Informatik sind alle eingeschriebenen Studierenden des Studiengangs Medizinische Informatik der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Hochschule Heilbronn.
2. Die ordentliche Mitgliedschaft endet mit der Exmatrikulation aus dem Studiengang oder dem Tod.
3. Die Absolventen des Studiengangs sind Ehrenmitglieder der Initiative ohne Stimmrecht.
4. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
5. Die Mitglieder erwerben keine Rechte am Initiativenvermögen.
6. Die Tätigkeiten in der Initiative Medizinische Informatik sind ehrenamtlich. Sitzungsgelder oder Ersatz für die eingesetzte Zeit werden nicht gezahlt.
7. Mitglieder erhalten bei Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft ein Zertifikat über die erbrachten Leistungen. Das Zertifikat ist durch den Studiengangsleiter anerkannt.
5 Organe der Initiative
Die Tätigkeiten der Initiative werden durch folgende Organe ausgeübt:
1. Vollversammlung
2. Initiativensitzung
3. Vorstand
4. Arbeitskreise
6 Vollversammlung
1. Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Initiative Medizinische Informatik. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder.
2. Die Vollversammlung wird mindestens einmal im Semester während der Vorlesungszeit einberufen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
3. Eine außerordentliche Vollversammlung ist auf Beschluss der Initiativensitzung oder auf Antrag von 20 ordentlichen Mitgliedern durch den Vorstand einzuberufen.
4. Zur Vollversammlung muss mit einer Frist von mindestens zwei Wochen öffentlich eingeladen werden. Dem Öffentlichkeitserfordernis ist mit einer E-Mail über die Mailingliste des Studiengangs genüge getan.
5. Die Vollversammlung wird durch den Vorstand oder von ihm benannte Vertreter vorbereitet und geleitet.
6. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 ordentliche Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn jeder Vollversammlung festzustellen.
7. Die Vollversammlung ist öffentlich.
8. Soweit nicht anders bestimmt, fasst die Vollversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Auf Antrag eines ordentlichen Mitgliedes sind Abstimmungen geheim durchzuführen.
9. Die Vollversammlung wählt den Vorstand bestehend aus zwei Initiativensprechern und einem Kassenwart sowie die zwei Kassenprüfer öffentlich, sofern es keinen Einwand eines ordentlichen Mitgliedes gibt, mit einfacher Mehrheit. Kann im ersten Wahlgang kein Kandidat die einfache Mehrheit erreichen, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten auf ein Amt, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfielen, statt. Im zweiten Wahlgang genügt die relative Mehrheit zur Wahl, bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
10. Die Vollversammlung wählt studentische Vertreter sowie deren Stellvertreter für fakultative Gremien der Hochschule Heilbronn und sonstiger Institutionen bzw. schlägt sie vor. Hierfür genügt die relative Mehrheit.
11. Die Vollversammlung entlastet den Vorstand.
12. Die Vollversammlung beschließt Satzungsänderungen. Hierzu ist die Zustimmung von 75% der anwesenden ordentlichen Mitglieder erforderlich. Eine Satzungsänderung ist mit einer Frist von mindestens zwei Wochen gemäß den Regelungen für die Einladung öffentlich anzukündigen.
13. Die Vollversammlung beschließt Ausgaben über 250 €.
14. Über die Beschlüsse der Vollversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu führen. Das Protokoll ist innerhalb von 4 Wochen nach der Vollversammlung zu erstellen und per Aushang und Online zu veröffentlichen.
7 Initiativensitzung
1. Zweck der Initiativensitzung ist die Vornahme der laufenden Geschäfte der Fachschaft Medizinische Informatik.
2. Die Initiativensitzung steht allen Mitgliedern der Initiative MI offen. Der Vorstand, die Sprecher der Arbeitskreise und die gewählten Semestersprecher sind besonders zur Teilnahme aufgefordert.
3. Die Initiativensitzung wird durch die Initiativensprecher oder von ihnen benannte Vertreter vorbereitet und geleitet.
4. Die Initiativensitzung findet während der Vorlesungszeit der Hochschule Heilbronn 1-mal pro Woche statt. Eine Sitzung kann entfallen, wenn keine zu besprechenden Themen anstehen und wenn kein stimmberechtigtes Mitglied der Initiative der Aussetzung widerspricht.
5. Außerordentliche Initiativensitzungen können von den Initiativensprechern angesetzt werden. Dies ist mindestens einen Tag vorher über den internen Mailverteiler des Studiengangs bekannt zu geben.
6. Die Initiativensitzung fällt Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.
7. Die Initiativensitzung richtet Arbeitskreise ein und überwacht ihre Tätigkeit.
8. Stimmberechtigt sind:
a. Der Vorstand
b. Die gewählten Semestersprecher der jeweiligen Semester sowie deren Vertreter.
9. Das Stimmrecht wird auf alle anwesenden ordentlichen Mitglieder der Initiative ausgeweitet, sofern nicht zu Beginn der Sitzung ein stimmberechtigtes Mitglied Einspruch dagegen erhebt.
8 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus 2 Initiativensprechern und einem Kassenwart.
2. Der Vorstand vertritt die Fachschaft nach außen.
3. Initiativensprecher:
a. Die Vollversammlung wählt aus den ordentlichen Mitgliedern die Initiativensprecher.
b. Die reguläre Amtszeit beträgt 1 Jahr. Die Amtszeit endet vorzeitig mit Ende der ordentlichen Mitgliedschaft des Amtsinhabers.
c. Die beiden Initiativensprecher werden versetzt jedes Semester gewählt. Scheidet ein Initiativensprecher vorzeitig aus seinem Amt aus, so wird sein Nachfolger bis zum Ende der regulären Amtszeit des ausscheidenden Initiativensprecher gewählt.
d. Die Initiativensprecher bilden das Bindeglied zwischen Studierenden und Lehrenden und sind in dieser Funktion Hauptansprechpartner für beide Seiten.
e. Die Initiativensprecher führen während der Vorlesungszeit, in der Regel wöchentlich, ein Gespräch mit dem Dekan oder Prodekan des Studiengangs. Ziel dieses Gesprächs ist die Kommunikation von Problemen und Wünschen der Studierenden.
f. Die Initiativensprecher sind die Ansprechpartner der Initiative Medizinische Informatik für Außenstehende.
4. Kassenwart:
a. Die Vollversammlung wählt aus den ordentlichen Mitgliedern den Kassenwart.
b. Die reguläre Amtszeit beträgt 1 Jahr. Die Amtszeit endet vorzeitig mit Ende der ordentlichen Mitgliedschaft des Amtsinhabers. Scheidet ein Kassenwart vorzeitig aus seinem Amt aus, so wird sein Nachfolger bis zum Ende der regulären Amtszeit des ausscheidenden Kassenwartes gewählt.
c. Der Kassenwart ist für die finanziellen Belange der Initiative verantwortlich.
d. Der Kassenwart entscheidet eigenständig über Ausgaben unter 250€.
e. Der Kassenwart verwaltet das Bankkonto der Fachschaft treuhänderisch.
9 Kassenprüfer
1. Die Initiative hat 2 Kassenprüfer.
2. Die Kassenprüfer müssen ordentliche Mitglieder der Initiative Medizinische Informatik sein.
3. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.
4. Die Kassenprüfer prüfen die ordnungsgemäße Kassenführung und berichten der Vollversammlung.
10 Arbeitskreise
1. Arbeitskreise übernehmen Aufgaben der Initiative in den ihnen zugewiesenen Angelegenheiten.
2. Ein Arbeitskreis wird aus ordentlichen Mitgliedern gebildet, Mitarbeiter des Studiengangs können in Ausnahmefällen unterstützend tätig werden.
3. Jeder Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und seinen Stellvertreter.
4. Die Arbeitskreise berichten an die Initiativensitzung und die Vollversammlung.
11 Studentische Vertreter
1. Studentische Vertreter nehmen an studiengangsrelevanten Ausschüssen teil, die von der Hochschule, der Fakultät oder dem Studiengang gebildet werden.
2. Die studentischen Vertreter werden aus den ordentlichen Mitgliedern in der Vollversammlung durch einfache Mehrheit gewählt. Ihre reguläre Amtszeit beträgt ½ Jahr.
3. Die studentischen Vertreter und ihre Stellvertreter sind angehalten, die mehrheitlichen Interessen der Studierenden des Studiengangs Medizinische Informatik zu vertreten.
4. Die studentischen Vertreter berichten der Initiativensitzung über ihre Tätigkeit.
12 Zertifikate
Die Fachschaft dokumentiert die ehrenamtlich erbrachten Leistungen aller ordentlichen Mitglieder und stellt in Zusammenarbeit mit dem Studiengang Medizinische Informatik Zertifikate zum Nachweis aus.
13 Auflösung
1. Die Initiative Medizinische Informatik löst sich auf, wenn der Studiengang Medizinische Informatik der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Hochschule Heilbronn aufgelöst wird.
2. Die Vollversammlung kann unter der Bedingung, dass die Erfüllung der Aufgaben durch ein Nachfolgegremium auf gleichem Niveau gewährleistet ist, mit einer 3/4 – Mehrheit die Auflösung der Fachschaft bewirken. Die Abstimmung zur Auflösung der Initiative muss mit der Einladung zur Vollversammlung verkündet werden.
3. Das Restvermögen fließt an die Fachschaft oder Initiative eines möglichen Nachfolgestudiengangs. Ist dieser nicht vorhanden, ist ein Beschluss der Vollversammlung über die Verwendung zu treffen. Falls kein Beschluss zustande kommt, fällt das Restvermögen der Initiative an die Fakultät Informatik der Hochschule Heilbronn.
14 Inkrafttreten
1. Die Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung am 19.01.2017 in Kraft.
2. Diese Satzung ersetzt die bisherige Satzung vom 14.05.2013 und alle vorhergehenden Satzungen.